Ab 2020 tritt eine neue DOSB-Richtlinie für Übungsleiter/innen, die eine Ausbildung der zweiten Lizenzstufe absovieren wollen, in Kraft. Alle Infos hierzu und was dies in der Praxis genau bedeutet, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.
Infos und Rahmenbedingungen zu allen vom Landessportverband und den Kreissportverbänden angebotenen DOSB-Lizenzausbildungen finden Sie im Bildungsportal.
Übungsleiter/innen, die zukünftig eine Ausbildung der zweiten Lizenzstufe (ÜL-B) absolvieren wollen, müssen, laut DOSB-Vorgabe, ab kommendem Jahr zwischen der ÜL-C und der ÜL-B-Ausbildung eine einjährige ÜL-Tätigkeit im Verein (Praxisjahr) nachweisen.
In der Trainer-Ausbildung der Sportfachverbände ist dieses Praxisjahr schon gelebte Praxis. Daher hat der DOSB und die Mehrheit der LSB-Lehrreferenten diesen Schritt als sinnvoll und notwendig im Sinne der Qualitätssicherung in der Übungsleiter-Ausbildung angesehen und dies als Ergebnis der LSB-Lehrreferenten-Tagung im November 2018 in Berlin entsprechend festgehalten.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein/e Übungsleiter/in, der/die seine bzw. ihre C-Lizenz am 23.06.2019 ausgestellt bekommt, frühestens am 24.06.2020 mit der Ausbildung zur zweiten Lizenzstufe beginnen kann. Gleichzeitig muss eine, durch einen Sportverein ausgestellte, schriftliche Bestätigung über dieses Praxisjahr vorliegen.
Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Bildungswerk des Landessportverbandes Schleswig-Holstein unter EMail: bildungswerk@lsv-sh.de oder Telefon: 0431/6486-114.
veröffentlicht am null um null; erstellt von Maecker, Martin
letzte Änderung: 28.06.19 09:49