Eine Auswirkung der Corona-Pandemie hatte zur Folge, dass eine Vielzahl von Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Vorgegebene Fristen bezüglich der Ausbildungsdauer von 2 Jahren sowie der Nachweis von absolvierten Fortbildungen innerhalb der Gültigkeitsdauer von Lizenzen können nicht eingehalten werden.
Das Bildungswerk des LSV S.-H. beschließt, die Ausbildungsdauer der DOSB Lizenzausbildung während der Corona Krise um ein Jahr und damit auf maximal drei Jahre zu verlängern.
Aktuell betroffene Lizenzinhaber/Innen, welche aufgrund der Krise abgesagter Fortbildungsveranstaltungen nicht in der Lage sind, Nachweise in erforderlichem Umfang zur Lizenzverlängerung vorzuweisen, bitten wir, sich direkt mit dem Bildungswerk in Verbindung zu setzen (bildungswerk@lsv-sh.de). Nach Prüfung werden Einzelfallentscheidungen getroffen.
Weitere aktuelle Informationen und FAQs finden Sie hier: https://www.lsv-sh.de/corona