Bildungsportal Landessportverband Schleswig-Holstein

DOSB-Lizenzausbildungen

Sie möchten sich für Ihre Arbeit im Sportverein qualifizieren und eine Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) erwerben? Wie viel Zeit Sie dafür investieren müssen, welche Inhalte vermittelt werden und wie lange eine Lizenz gültig ist, auf diese Fragen finden Sie hier Antworten.

Nach den Grundkursen haben wir mit unseren Partnern im Nordverbund Bildung (HSB, LSB-M-V) die Übungsleiter*innen-C-Lizenz nach dem DOSB Kompetenzmodell überarbeitet:

Durch die didaktische Reduktion sind die Inhalte enthalten, die im Übungsleiter*innen-Alltag relevant sind und auch innerhalb der Ausbildung erprobt werden können.

Im Jahr 2024 bietet das Bildungswerk die Lizenz-Ausbildung nach neuem Konzept an.


1. Lizenzstufe (ÜL-C-Lizenz)

Die Übungsleiter*in-C-Ausbildung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein umfasst 125 Lerneinheiten und gliedert sich in einen Grundkurs (45 LE), einen Aufbaukurs (40 LE) und in einen Schwerpunktkurs (40 LE). Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von Bewegungsangeboten im sportartübergreifenden Breitensport mit Erwachsenen und Älteren bzw. Kindern und Jugendlichen. Die Lizenzausbildung sollte in einem Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Grundkurs werden sportartübergreifende Inhalte vermittelt, so dass ein Einstieg in die fachspezifische Ausbildung der Fachverbände möglich ist. Die Inhalte von Aufbau- und Schwerpunktkursen orientieren sich an den für alle deutschen Spitzenverbände bzw. Landessportbünde verbindlichen Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes. Sie stellen in einer angemessenen Relation von Theorie und Praxis sportartübergreifende Grundlagen unterrichtlichen Handelns in den Mittelpunkt.

Struktur der Ausbildung
Übungsleiter*in-Grundkurs 45 Lerneinheiten
Übungsleiter*in-Aufbaukurs 40 Lerneinheiten
Schwerpunkt Fitness (40 LE)
Ältere (40 LE)
Kinder (40 LE)
Freizeit- und Breitensport (40 LE)

125 Lerneinheiten

Grundkurse

Ausbildung zum DOSB - Übungsleiter*in (C-Lizenz)

Der Grundkurs (45 LE) bildet das Fundament für die Lizenzausbildung. Das gilt für sportartübergreifende Tätigkeiten im Verein ebenso wie für den fachspezifischen Einsatz. Die Konzeption für die Gestaltung der Grundkurse geht von der Überlegung aus, dass auch die/der Trainer/in-C die Einordnung der Sportart und die Prinzipien ihrer Lehrweise in allgemeine pädagogische, psychologische, soziologische, medizinische, bewegungs- und trainingstheoretische Fragestellungen vornehmen muss. Eine Vielzahl von Fachverbänden erkennt den Grundkurs als Basis für die Fachlizenz an.

Zielgruppe: Vereinsmitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr.

Inhalte:

  • Aufbau einer Übungsstunde
  • Kommunikationsspiele
  • Psychologie/Anatomie Sportverletzungen
  • Trainingslehre
  • Stundenmodelle
  • ...

Aufbaukurse

Die Übungsleiter*in-Aufbaukurse (40LE) vertiefen die Inhalte des Grundkurses. Es werden Inhalte dargestellt und erarbeitet, die für alle Zielgruppen im Verein relevant snd.

Zielgruppe: Absolventen der Grundkurse von LSV und KSV

Inhalte:

  • Erwärmungsprogramme
  • Grundlagen der Koordinationsschulung
  • Grundlagen der Kraftschulung
  • Grundlagen der Ausdauerschulung
  • Lehrübungen
  • ...

Schwerpunkte 1. Lizenzstufe

Die Zielgruppe für die Schwerpunktkurse sind die Absolventen der Grundkurse und Aufbaukurse von LSV und KSV.

Schwerpunkt Kinder (40 LE)

Ziel ist die Einrichtung und Gestaltung zeitgemäßer Angebote für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Dabei richtet sich das Angebot nach der Lebenssituation und dem Entwicklungsstand der Kinder. Für die gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung sind Bewegung und Spiel eine wichtige Vorraussetzung. Bewegungsmangel kann zu Entwicklungsstörungen führen. Die natürliche Bewegungsfreude wird gefördert, Bewegungsabläufe vermittelt, Grundlagen sportlicher Betätigung geschaffen und Vorraussetzungen für eine systematische langfristige Leistungssteigerung gelegt.

Inhalte:

  • Sportmedizinische Grundlagen für Training im Kindesalter
  • kindgemäße Förderung grundlegender sportmotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Spiele
  • Spielerische Leichtathletik
  • Musik und Bewegung
  • Bewegen an und mit Geräten
  • Lebenssituation von Kindern

Schwerpunkt Fitness (40 LE)

Den angehenden Übungsleitern und Übungsleiterinnen wird ermöglicht, sich mit speziellen Angeboten für den Verein auseinander zusetzen. Den Bereichen Ausdauer, Wirbelsäulengymnastik, Aerobic/Step-Aerobic wird mehr Zeit gewidmet. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen behandeln spezielle Themen in der Grundausbildung, ohne dass eine Spezialisierung erfolgt.

Inhalte:

  • Trainingsmethodik
  • Ausdauerschulung
  • Krafttraining
  • Funktionelle Gymnastik
  • körpergerechtes Bewegungsverhalten
  • Entspannungsmethoden
  • Aerobic/Step-Aerobic

Schwerpunkt „Ältere“ (40 LE)

Die Schwerpunktausbildung zum DOSB-Übungsleiter C „Ältere“ folgt einem ganzheitlichen, gesundheitsorientierten Ansatz. Die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmer im Umgang mit Älteren stehen dabei im Mittelpunkt. Vereinsmitgliedschaft wird vorausgesetzt!

Inhalte

  • Trainingsmethodik
  • Ausdauerschulung
  • Funktionelle Gymnastik
  • körpergerechtes Bewegungsverhalten
  • Entspannungsmethoden
  • Medizinische und soziale Komponenten im Alter

Schwerpunkt Breiten- und Freizeitsport (40 LE)

Breiten- oder auch Freizeitsport bezeichnet das von einem Großteil der Bevölkerung wahrgenommene Angebot an freizeitrelevanten Sportarten. Das Augenmerk bei der Ausübung von Breitensport liegt auf der Bewegung an sich. Neben der sozialen Komponente des gemeinsamen Sporttreibens in der Gruppe spielen der Spaß und Spieltrieb, die Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens, die Erhaltung der Gesundheit, Stressabbau und –bewältigung eine Rolle. Dieses Ausbildungsprofil dient der allgemeinen, breiten- und freizeitsportlich orientierten Handlungskompetenz.

Inhalte

  • zielgruppenspezifische Planung von Sportstunden und Erfahrungen im Handeln vor einer Gruppe
  • Übungsstunden planen, durchführen und auswerten
  • Einstimmung und Ausklang im Sport mit Erwachsenen
  • Wahrnehmung, Körpererfahrung und Entspannungstechniken
  • große und kleine Spiele
  • traditionelle Sportarten
  • Freizeit-/Trend-/Erlebnissportarten
  • Tanzen, Bewegen nach Musik, rhythmische Bewegungsfolgen
  • Abgrenzung von Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport
  • Vielfalt der Inhalte, Formen und Sinnorientierungen von Sport und Bewegung
  • zeitgemäße und altersgerechte Organisations- und Angebotsformen
  • Bedeutung psychosozialer Ressourcen
  • gesunde Lebensweise, Körperbewusstsein, Bewegung und Ernährung

2. Lizenzstufe (ÜL-B-Lizenz)

Die Übungsleiter*in B-Ausbildung ist für Übungsleiter/-innen gedacht, die sich über Fortbildungsmaßnahmen zur Lizenzverlängerung hinausgehend qualifizieren wollen. Der Ausbildungsgang baut auf den in der Lizenzstufe C erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf. Die Teilnehmenden werden für die Planung, Durchführung und Auswertung von Übungsstunden mit differenzierten Zielgruppen, gesundheitsorientierter Bewegungsangebote mit präventiver Zielsetzung und inhaltlichen Schwerpunkten qualifiziert. Den Teilnehmenden werden neue Aspekte vermittelt, um ihre Übungsstunden im Verein nochqualifizierter und interessanter zu gestalten.

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für die Ausstellung der zweite Lizenzstufe ist, neben der abgeschlossenen Übungsleiter C-Lizenz, der Nachweis über ein sogenanntes Praxisjahr in einem Sportverein. Konkret bedeutet dies, dass ein/e Übungsleiter/in dem Bildungswerk eine formlose, durch einen Sportverein ausgestellte, schrifliche Bestätigung über dieses Praxisjahr vorlegen muss.

Lizenz ÜL-B Fitness

Wer bereits die 1. Lizenzstufe mit dem Schwerpunkt Fitness absolviert hat und sich über allgemeine Fortbildungen hinaus weiter bilden möchte, kann mit der Übungsleiter-B-Lizenz Fitness die nächste Qualifizierungsstufe erreichen. Diese Ausbildung befähigt die Übungsleiter/-innen, Fitnesskurse im Verein auf hohem Niveau zu leiten.

Lizenz ÜL-B Prävention

Diese Ausbildung soll die Übungsleiter/-innen befähigen, Sportgruppen in der Prävention anzuleiten. In den Kursen erwerben sie maßgebliche didaktisch-methodische Kenntnisse für spezielle Trainings- und Übungsprogramme. Ziel ist es, bewegungstherapeutische Verfahren und Maßnahmen in der Praxis anwenden zu können. Weiter werden Hilfsmittel an die Hand gegeben, um für Präventionsgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot zu planen und durchzuführen. Der Schleswig-Holsteinische Turnverband bietet 2019 die Lizenzen "Allgemeines Gesundheitstraining" und "Gesundheitsförderung im Kinderturnen" an.

Lizenz ÜL-B Rehabilitation

Der Landessportverband kooperiert seit langem erfolgreich mit dem Rehabilitations- und Behindertensportverband (RBSV), mit der Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig Holstein (LAG) und dem Verband für Turnen und Freizeit (VTF) Hamburg. Die Angebote entsprechen den Rahmenrichtlinien des DOSB und werden von allen beteiligten Partnern gegenseitig anerkannt. Die Lizenzausstellung bzw. -verlängerung wird nur vom jeweiligen Lizenzgeber vorgenommen.

Richtlinien für Aus- und Fortbildung im Landessportverband Schleswig-Holstein (Auszug)

Für die Erteilung der Lizenz ist allerdings die Vereinsangehörigkeit in einem Sportverein, der dem LSV angeschlossen ist, erforderlich. Voraussetzung für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der ersten Lizenzstufe ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Außer dem erforderlichen Nachweis eines 9-stündigen Kurses "Ersthelfer im Betrieb" (ab 1.4.2015), der zum Zeitpunkt der Lizensierung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf, muss zur Lizenzausgabe der Ehrenkodex zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport unterschrieben vorliegen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Übungsleiterausbildung in der zweiten Lizenzstufe ist eine gültige Übungsleiter*in C-Lizenz bzw. eine gültige Trainer*in C-Lizenz.

Bei allen Lizenzausbildungen besteht Anwesenheitspflicht!

Gültigkeit

Die Lizenzen der 1. und 2. Stufe sind maximal vier Jahre (Schwerpunkt "Sport in Herzgruppen" zwei Jahre) gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der erfolgreich absolvierten Prüfung.

Verlängerung

Die Verlängerung der 1. und 2. Lizenzstufe setzt die Teilnahme an vom Lizenzgeber anerkannten und für die jeweilige Lizenzart zugewiesenen Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der Gültigkeit der Lizenz voraus. Die Lizenz wird durch Erreichen der Fortbildungsnachweise um maximal vier bzw. zwei Jahre verlängert. Zur Lizenzverlängerung muss der Ehrenkodex (s.o.) vorliegen.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer

Es zählt das letzte Gültigkeitsdatum für die Verlängerung.

Lizenzen mit 4-jähriger Gültigkeitsdauer

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird mit dem Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. oder 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird mit dem Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer um vier und mehr Jahre:Die Lizenz verfällt. Als „Wiedereinstieg“ dienen die ÜbungsleiterInnen-C-Schwerpunkte „Freizeit-und Breitensport“, „Fitness“, „Kinder“ und „Ältere“.Nach erfolgreicher Lehrprobe im Schwerpunkt wird dann die entsprechende ÜbungsleiterInnen-C-Lizenz ausgestellt. Sie ist vier Jahre gültig.

Lizenzen mit 2-jähriger Gültigkeitsdauer

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um ein Jahr verlängert.
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere zwei Jahre verlängert.

Die vollständige LSV-Bildungskonzeption finden Sie hier als PDF.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex während der Lizenzausbildung im Landessportverband Schleswig Holstein

Im Sport haben Werte wie Fairness, Teamgeist und Einhalten von Regeln eine besondere Bedeutung. Das gilt nicht nur für den Sportbetrieb in Freizeit und Wettkampf, sondern ebenso für  die Ausbildungslehrgänge zum DOSB-Übungsleiter. Als angehender Übungsleiter haben Sie Vorbildfunktion und stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play zu handeln. Bitte beachten Sie daher den Verhaltenskodex.

Lernerfolgskontrolle

Die bestandene Lernerfolgskontrolle ist Grundlage für die Lizenzerteilung und der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist in der Regel nicht im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Grundsätze

  • Eine Lernerfolgskontrolle umfasst nur Inhalte, die in der Ausbildung vermittelt wurden.
  • Eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell im Unterrichtsrahmen oder prozessbegleitend in Ausbildungsblöcken statt.
  • Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz werden zum Ausbildungsbeginn offen gelegt.
  • Diverse Elemente werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt. 

Ziele der Lernerfolgskontrolle

  • Nachweis des Erreichens der Lernziele
  • Aufzeigen von Wissenslücken, Feedback für die Lernenden
  • Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets
  • Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen 

Kriterien zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen

  • aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung
  • Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit
  • Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis
  • Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten zur Ergänzung von Ausbildungsinhalten
  • Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist)
  • Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll: Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und –inhalte (gilt nur für ÜL-B-Rehabilitation Herzsport)

In allen Ausbildungsgängen wird mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle für den Nachweis der Lehrbefähigung durchgeführt. Die abschließende Lernerfolgskontrolle wird vor einer Kommission abgelegt, die vom Landessportverband eingesetzt wird und aus mindestens zwei Personen besteht. Sie entscheidet über den erfolgreichen Abschluss.

Die Lernerfolgskontrolle der Ausbildungsgänge Übungsleiter/in der 1. und 2. Lizenzstufe besteht aus einer praxisorientierten Lehrerfolgskontrolle.

Ergebnis der Lernerfolgskontrolle

Die Lernerfolgskontrolle wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.

Bei einer nicht ausreichenden Leistung entscheidet die Kommission über die Anforderungen zur wiederholten Zulassung zur Lernerfolgskontrolle. Die Wiederholung ist frühestens zum Termin der nächsten Lernerfolgskontrolle des entsprechenden Schwerpunkts möglich. Die Wiederholungsprüfung ist nur einmal möglich.

Erkrankung / Versäumnis

Kann ein/e Lehrgangsteilnehmer/in aus Krankheitsgründen einen Termin nicht wahrnehmen, muss dies spätestens vor Beginn der Lernerfolgskontrolle erklärt werden. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.

Versäumt ein/e Lehrgangsteilnehmer/in einen Prüfungstermin aus anderen Gründen muss dies unverzüglich nachgewiesen werden. Ohne hinreichenden Grund versäumte Prüfungen gelten als nicht bestanden.

Kontakt

Bildungswerk
Tel.: 0431/6486 - 114
Fax: 0431/6486 - 194
E-Mail: bildungswerk(at)lsv-sh.de

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